Betriebliche Gesundheitsförderung
Seit 2009 können die Arbeitgeber den Arbeitnehmern Leistungen zur Förderung der betrieblichen Gesundheit (nach §20 a SGBV) zahlen.
Dieses gilt auch für die individuelle Gesundheitsförderung.
Anwendungsgebiete:
Betriebliche Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention (Vorbeugung).
Das bedeutet …
- … Sie können in diesem Fall präventive Massagen, präventive Physiotherapie, Craniosacrale Körperarbeit, Inneres Organgleichgewicht (viszerale Techniken) und Faszientherapie nutzen.
- … Der Arbeitgeber kann bis zu 500,- € im Jahr pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei zahlen (§3 Nr. 34ESTG), wenn diese Anwendungen zur Gesundheitsförderung im eigenbetrieblichen Interesse liegen.
- … Der Arbeitgeber definiert die Summe und erhält die Rechnung. Nach Zahlungseingang erhält der Arbeitgeber einen Gutschein zur Weitergabe an den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer macht den/die Termin/Termine mit uns aus und erhält die Gesundheitsleistungen, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
Wenn Sie diese Möglichkeit haben und diese Angebote bei uns nutzen möchten, sprechen Sie uns bitte an. Wir bieten Ihnen gerne individuelle Lösungen an.
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